Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizkrimi 1.1
Der Rechtsanwalt von Dr. Hassfurter legte nun den in seinem Auftrag von meinem ehemaligen Rechtsanwalt
Dr. Kurt Waldhör zu meinen Ungunsten verfassten Optionsvertrag vor.
In diesem wird der strittige §6 uminterpretiert in dem es nicht mehr heißt der Verpächter hätte die Kosten der
Renovierung zu tragen sondern der Pächter.
Die Richterin übersieht dabei jedoch, dass dieser Vertrag nicht von Dr. Hassfurter unterschrieben war und dass
ich nur dann bereit gewesen wäre diese Uminterpretation zu akzeptieren, wenn der Kauf zustande gekommen
wäre.
Da dieser jedoch nicht zustande kam, ist diese Auslegung nicht akzeptabel.
Sie sieht diesen Vertrag als meine Willenserklärung, d.h. ich wäre Willens sämtliche Kosten zu übernehmen.
Obwohl in diesem Vertrag, der von RA Dr. Waldhör übermittelt wurde, die monatliche Mietkaufsumme mit 1800€
angegeben war, sieht sie keinerlei Kaufzusage.
Sie urteilt einseitig, obwohl die Dokumente eine ganz deutliche Sprache sprechen und dies ist Begünstigung.
Dr. Waldhör wird im späteren Verfahren gegen ihn behaupten, dass er bewusst die monatliche Mietkaufsumme
offen gelassen hat, da es keine Einigung gegeben hat und legt einen Optionsvertrag vor, bei der diese Stelle
leer ist .
Entweder hat Dr. Hassfurter Urkundenfälschung begangen und falsch ausgesagt oder
Dr. Kurt Waldhör oder beide.
Dieser Sachverhalt wurde ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Wels zur Anzeige
gebracht.
Noch einmal im Klartext!
Mein ehemaliger Rechtsanwalt Dr. Kurt Waldhör Bad Ischl verfasst im Auftrag der
Gegenseite einen Vertrag so, dass er in meinem Verfahren zu meinem Nachteil
ausgelegt werden kann und dazu führt, dass ich das Verfahren gegen Dr. Hassfurter
verloren habe.
Vielen Dank Herr Rechtsanwalt, Wirklich eine tolle Leistung auf die sie Stolz sein
können.
Inzwischen hat sich herausgestellt, daß RA Dr. Waldhör bewusst für die Gegenseite
gearbeitet hat um sich zu bereichern. Dies war mir zum Zeitpunkt als ich diese Seite
erstellt habe nicht bekannt.